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Strauchwerk – nach schriftlicher Anmeldung
13. November
Fax: 02293 / 302-130,E-mail: steueramt@nuembrecht.de
Strauchwerk
Strauchwerk wird 4x jährlich, nach schriftlicher Anmeldung, an den im Kalendarium aufgeführten Terminen abgeholt. Ist
die durch den Entsorger vorherbestimmte Annahmekapazität eines Termins bereits erfüllt, kann kein Anspruch mehr darauf erhoben werden.
Die Abholung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
– Höchstmenge 2 Kubikmeter
– Die Bündelung muss mit Kordel vorgenommen werden (nicht mit Draht oder Plastik!).
– Die Äste dürfen nicht länger als 2 m und nicht dicker als 15 cm sein.
– Für Heckenschnitt gibt die Gemeinde Jute- und Papiersäcke gegen eine Gebühr aus.
– Bündel und Säcke müssen am Abend vor dem ersten Abfuhrtag an der Straße bereit gelegt werden.
– Nicht gebündeltes oder in Säcken verpacktes Strauchwerk wird nicht abgefahren.